Realschulabschluss
Bedingungen für den Erwerb des Realschulabschlusses
Erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung – Es gilt § 51 Abs. 1 und 2 Satz 1 ThürSchulO
Absatz 1
- in allen Fächern mindestens ausreichend (=4)
- in höchstens einem Fach mangelhaft (=5), im Übrigen ausreichend
- in höchstens einem Fach ungenügend (=6) im Übrigen ausreichend und die Note ungenügend ausgleichen
- in höchstens zwei Fächern mangelhaft, diese Noten ausgleichen, sonst ausreichend
Absatz 2 (Satz 1)
Ausgleich ist gegeben für:
- 1x mangelhaft durch 2x befriedigend oder 1x gut oder sehr gut
- 1x ungenügend durch 2x gut oder 1x sehr gut
Satz 2 – Ausgleich De, Ma, En, WPF nur untereinander entfällt
Erfüllung der Versetzungsbestimmungen nach § 51 Thür SchulO
Satz 2 hat Gültigkeit:
Ausgleich De, Ma, En, WPF nur untereinander
Beispiele:
In allen mdl. und schr. Prüfungen mindestens die Note 4
> Bestanden
In höchstens einer mdl. oder schr. Prüfung die Note 5 und in allen anderen Prüfungen mindestens die Note 4
> Bestanden
In höchstens einer mdl. oder schr. Prüfung die Note 6 und in allen anderen Prüfungen mindestens die Note 4
> Bestanden, wenn die Note 6 ausgeglichen werden kann.
Ausgleiche: Zweimal Note 2 oder einmal Note 1.
In höchstens zwei mdl. oder schr. Prüfungen die Note 5 und in allen anderen Prüfungen mindestens die Note 4
> Bestanden, wenn beide Noten 5 ausgeglichen werden können.
Ausgleiche: Für je eine Note 5 einmal Note 2 oder einmal Note 1.
Zweimal Note 6 > nicht Bestanden
Dreimal Note 5 > nicht Bestanden
Termine:
Vorprüfungen
De 10 (210 min) – 24.04.23
Ma 10 (180 min) – 26.04.23
En 10 (150 min) – 28.04.23
Prüfungen
De 10 (210 min) – 05.06.23
Ma 10 (180 min) – 07.06.23
En 10 (150 min) – 09.06.23
Letzter Unterrichtstag für Schüler, die an der Prüfung zum Realschulabschluss teilnehmen: 31.05.2023
Bekanntgabe der Jahresfortgangsnoten: 31.05.2023
Verbindliche Mitteilung der Prüfungsteilnehmer über freiwillige Prüfungen nach § 67 Abs. 2 Nr. 2b ThürSchulO: 02.06.2023
Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung: 21.06.2023
Verbindliche Mitteilung der Prüfungsteilnehmer über zusätzliche mündliche Prüfungen in den Fächern De, Ma oder En: 23.06.2023
Beginn der mündlichen Prüfung (vgl. Sonderplan): ab 26.06.23
Feierliche Zeugnisausgabe im Gemeindesaal: 05.07.2023
Hauptschulabschluss
Bedingungen für den Erwerb des Hauptschulabschlusses
Erfüllung der Versetzungsbestimmungen (§ 51 ThürSchulO)
Es gilt § 51 Abs. 1 und 2 ThürSchulO
Absatz 1
- in allen Fächern mindestens ausreichend (=4)
- in höchstens einem Fach mangelhaft (=5), im Übrigen ausreichend
- in höchstens einem Fach ungenügend (=6), im übrigen ausreichend und die Note ungenügend ausgleichen
- in höchstens zwei Fächern mangelhaft, diese Noten ausgleichen, sonst ausreichend
Absatz 2
Ausgleich ist gegeben für:
- 1x mangelhaft durch 2x befriedigend oder 1x gut oder sehr gut
- 1x ungenügend durch 2x gut oder 1x sehr gut
Ausgleich De, Ma, En, WPF nur untereinander
Hinweise zum „Quali“:
- Voraussetzung: Hauptschulabschluss erreicht
- Besuch des hauptschulabschlussbezogenen Teils der Schule
- Schriftliche Prüfungen in De (150`), Ma (120`)
- Praktische Prüfung im Wahlpflichtfach oder Technik (180`) – im 2. Halbjahr
- Mündliche Prüfung in einem weiteren Fach nach Wahl
- ! Keine Note 5 oder 6 in Prüfungsfächern
- ! Durchschnitt 3,5 in allen Prüfungen
Termine:
Vorprüfungen
De 9 – 25.04.2023
Ma 9 – 27.04.2023
Prüfungen
De 9 – 06.06.2023
Ma 9 – 12.06.2023
31.05.2023: Letzter Schultag/ Bekanntgabe der Jahresfortgangsnoten
ab …23.06.2023: Praktische Prüfungen
Beginn der mündlichen Prüfung (vgl. Sonderplan): ab 26.06.23
Feierliche Zeugnisausgabe im Gemeindesaal: 05.07.2023