Hausordnung
Hier finden Sie alle Formulare und Dokumente zusammengefasst.
Im Unterricht
- Wir erscheinen spätestens um 07:30 Uhr zur ersten Unterrichtsstunde. Auch zu jeder weiteren Unterrichtsstunde ist Pünktlichkeit oberstes Gebot.
- Wir sind vorbereitet, haben die Materialien dabei und arbeiten aktiv mit.
- Wir hören dem Lehrer und den Mitschülern aufmerksam zu und reden nur nach Aufforderung
In den Pausen
- Wir rennen nicht im Schulhaus und verhalten uns leise.
- In den großen Pausen gehen wir unaufgefordert auf den Schulhof und halten uns selbstverständlich im Aufenthaltsbereich auf.
Im Umgang miteinander
- Wir sind zu allen freundlich und höflich.
- Das Eigentum der Mitschüler un der Schule respektieren wir.
- Wir lösen Meinungsverschiedenheiten und Streit gewaltfrei und ohne Beleidigungen.
Allgemein
- Oberste Pflicht aller Schüler ist die aktive Teilnahme am Unterricht. Pünktliches Erscheinen ist selbstverständlich.
- Unentschuldigtes Fehlen wird grundsätzlich geahndet. Abhängig vom Fach kann die versäumte Zeit nachgearbeitet werden bzw. die Notengebung beeinflussen.
- Keiner darf jegliche Form von Gewalt gegen Personen oder Sachgegenstände anwenden.
- In den Pausen und in den Freistunden ist es den Schülern der Klassenstufen 5 bis einschließlich 10 untersagt, das Schulgelände zu verlassen.
- Auf dem gesamten Schulgelände herrscht Rauch – und Alkoholverbot.
- Die Fünf-Minuten-Pausen dienen ausschließlich dem Raumwechsel und der Unterrichtsvorbereitung.
- Während der Frühstücks – und Mittagspausen halten sich die Schüler auf dem Schulhof auf (bei schlechtem Wetter bleiben die Schüler im Schulgebäude auf dem Gang).
- Skateboards, Roller o.ä. sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- Während des Unterrichts sind Essen, Trinken und Kaugummikauen untersagt.
- Bei mutwilliger Verschmutzung oder Zerstörung von Schuleigentum werden den Sorgeberechtigten die Kosten der Schadensregulierung in Rechnung gestellt.
- Das Mitbringen von Gegenständen, die nicht für den Unterricht benötigt werden, diesen stören oder die Sicherheit an der Schule gefährden, ist verboten. Lehrer sind berechtigt, diese Gegenstände einzuziehen.
- Aufnahmen in Bild und/oder Ton sind in der Schule und auf dem Schulgelände verboten. Sondergenehmigungen erteilt die Schulleitung.
- Das Tragen von Kleidungsstücken mit sexistischen Darstellungen und mit verfassungswidrigen Symbolen die die Zugehörigkeit zu politisch orientierten Gruppen kennzeichnen soll, ist in der Schule und bei allen schulischen Veranstaltungen verboten.
- Es ist darauf zu achten, dass der Müll ordnungsgemäß getrennt wird.
- Der Fahrstuhl darf nicht benutzt werden.
Sicherheit im Sportunterricht
Sicherheit im Sportunterricht
Es ist grundsätzlich verboten, im Sportunterricht Schmuck zu tragen. Piercings stellen eine erhebliche Verletzungsgefahr dar und sind während des Sportunterrichts abzulegen. Lange Haare sind zusammenzubinden.
Zur Hygiene im Sportunterricht gehört unbedingt, dass die Schüler Sportkleidung mitbringen und sich vor und nach dem Unterricht umziehen.
Von der Teilnahme am Sportunterricht befreite Schüler sind zur Anwesenheit verpflichtet und erhalten unter Umständen andere Aufgabenstellungen.
Sportbefreiung nur durch ärztliches Attest:
Eine Sportbefreiung vom Arzt schließt die Teilnahme am praktischen Bewegungsaufgaben aus. Dennoch kann der Sportlehrer Helfertätigkeiten oder theoretische Aufgabenstellungen erteilen. Die Mitnahme von Sportschuhen für den Aufenthalt in der Turnhalle ist in diesem Falle dringend notwendig.
Eltern können ihre Kinder nicht vom Sportunterricht befreien.
Eltern können den Sportlehrer nur über Einschränkungen, leichte Verletzungen/ Erkrankungen schriftlich informieren z.B. „Mein Kind hat sich gestern die Hand verletzt. Bitte dies im Unterricht berücksichtigen.“ In diesem Fall kann der Sportlehrer individuell angepasste, niederschwellige Bewegungsaufgaben / Helfertätigkeiten/ theoretische Aufgaben anbieten. Sportkleidung muss mitgebracht werden.
Vergessene Sportsachen:
Ohne angemessene Sportkleidung darf der Schüler nicht am aktiven Sportunterricht teilnehmen. Der Schüler muss in diesem Falle Helfertätigkeiten oder theoretische Aufgaben ausführen. Bei häufigem Vergessen von Sportkleidung (>3x) erteilt der Sportlehrer die Stundennote 6.
Leistungskontrollen
Schüler, die Leistungskontrollen unentschuldigt, ohne ärztliches Attest versäumen
oder diese verweigern, werden mit der Note 6 bewertet. Dies trifft auch bei fehlender
Sportkleidung zu, jedoch wird den Schülern die Möglichkeit gegeben, die
Leistungskontrollen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
Krankheitsbedingte Versäumnisse
- Sollte ein Schüler krankheitshalber die Schule nicht besuchen können, ist die Schule unverzüglich bis spätestens 8.00 Uhr von den Sorgeberechtigten telefonisch zu benachrichtigen.
- Eine schriftliche Entschuldigung durch die Sorgeberechtigten ist in jedem Fall nach drei Unterrichtstagen vorzulegen.
- Verlässt ein Schüler krankheitshalber den Unterricht und geht nach Hause, müssen vom Sekretariat aus telefonisch die Sorgeberichtigten verständigt werden. Der Schüler meldet sich vorher beim Fachlehrer der aktuellen oder folgenden Stunde ab.
- Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich, wenn die Erkrankung länger als 10 Tage dauert, eine Prüfung oder eine angekündigte Leistungskontrolle versäumt wird. In begründeten Fällen wird die Schule diese bereits früher einfordern (z.B. häufiges Fehlen).
- Jeder Schüler ist verpflichtet, versäumten Unterrichtsstoff in angemessener Zeit nachzuholen sowie sich entgangene Informationen zu beschaffen. Versäumnisse, für die nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen eine Entschuldigung vorgelegt wurde, gelten als unentschuldigte Versäumnisse.
- Ihr Kind ist bei allen schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulweg gesetzlich versichert. Deshalb bitten wir Sie, dass wir von Ihnen über jeden Unfall schnellstens informiert werden müssen, um die notwendige Unfallmeldung zu veranlassen.
- Schulfremde Personen haben sich im Sekretariat anzumelden.
- Die Benutzung des Handys ist während der Unterrichtszeit grundsätzlich verboten. Auch die Nutzung in den Pausen ist untersagt. Handys sind im ausgeschalteten Zustand im Schließfach aufzubewahren. Ist kein Schließfach vorhanden, befindet sich das Handy in ausgeschaltetem Zustand in der Schultasche. Bei Verstoß gegen diese Anordnung ist der Lehrer berechtigt, das Handy an sich zu nehmen und bei der Schulleitung abzugeben. Die Rückgabe erfolgt nur an die Sorgeberechtigten und nach Terminabsprache.
- Kommt es zu Verstößen gegen die Hausordnung, wird die Schulleitung Erziehungs – und Ordnungsmaßnahmen entsprechend §§ 51 und 52 des Thüringer Schulgesetzes anwenden.
Regeln für Umgang mit Smartphones im Unterricht
Folgende Regeln sind einzuhalten:
- Während des Schultages und schulischer Veranstaltungen bleibt mein Smartphone ausgeschaltet. Das Tragen einer Smartwatch im Schulgelände ist generell verboten.
- In dringenden Fällen frage ich den Lehrer, ob ich mein Smartphone für einen kurzen Moment benutzen darf.
Bei Verstößen muss ich mit folgenden Maßnahmen rechnen:
- Ich verpflichte mich, das Gerät unverzüglich abzugeben.
- Die Rückgabe erfolgt an Erziehungsberechtigte bis 15:00 Uhr am gleichen Unterrichtstag durch die Schulleiterin oder an den Schüler/die Schülerin am Ende der letzten Unterrichtsstunde des Folgetages.
- Bei Verdacht einer Straftat sofortige Weitergabe an die Polizei auf Grundlage §201 a StGB (Verletzung des höchstpersönliches Lebensbereichs durch Bildaufnahmen).
Hinweis: Der Kontakt zum Elternhaus ist zu jeder Zeit über das Schulsekretariat möglich.