Bewertungsgrundsätze

(Sekundarbereich)

1. Bewertung als pädagogische Aufgabe des Lehrers

1.1 Der Lehrer stellt die Leistungen der Schüler in pädagogischer Verantwortung fest. Die Leistungsfeststellung kann mündliche, schriftliche und praktische Leistungen beinhalten. 

1.2 Zur Leistungsbewertung werden neben fachlichen Inhalten auch Kompetenzen entsprechend der Lehrplananforderung einbezogen. Der Fachlehrer kann bei seinen Leistungserhebungen persönliche Lernfortschritte und Anstrengungsbereitschaft eines Schülers bei der Notenbildung berücksichtigen. 

 

2. Leistungsnachweise

2.1 Art, Anzahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Schulart, der Klassenstufe sowie der einzelnen Fächer. 

2.2 Nähere Festlegungen zu den inhaltlichen Erfordernissen treffen die Lehrpläne.

 

3. Leistungsbewertung 

3.1 Klassenarbeiten ergeben sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf und werden im Sekundarbereich angekündigt. Die vorherige Ankündigung bezieht sich nicht auf sonstige Leistungserhebungen.

3.2 An zwei aufeinander folgenden Tagen darf nur eine Klassenarbeit geschrieben werden. 

3.3 Bedient sich der Schüler bei einer Leistungserhebung unerlaubter Hilfsmittel, kann die Leistung mit der Note „ungenügend“ bewertet werden. Bei einem Täuschungsversuch kann ebenso verfahren werden.

3.4 Bei schriftlichen Leistungserhebungen ist auf eine angemessene äußere Form und die Einhaltung fachspezifischer Vorgaben zu achten. 

3.5 Der Fachlehrer kann das nachträgliche Erbringen einer Leistungserhebung fordern.

3.6 Fehlt ein Schüler zu einer Leistungsfeststellung unentschuldigt, kann die Note „ungenügend“ erteilt werden. 

3.7 Bei der Leistungsbewertung sind folgende drei Anforderungsbereiche angemessen zu beachten:

 

Anforderungsbereich I (Reproduktion)

  • Wiedergeben von Wissen/ bekannten Sachverhalten im gelernten Zusammenhang
  • Beschreiben und Verwenden gelernter und geübter Arbeitstechniken 

Anforderungsbereich II (Rekonstruktion/ Transfer)

  • Selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte
  • Selbstständiges Übertragen gelernter Sachverhalte auf neue Situationen

Anforderungsbereich III (Konstruktion/Analyse, Urteil und Wertung)

  • Planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten, um selbstständig und Problembezogen zu Begründungen, Urteilen, Folgerungen, Deutungen und Wertungen zu gelangen
  • Anpassen oder Auswählen gelernter Denkmethoden bzw. Lernverfahren um neue Aufgaben/ andere Bereiche zu bewältigen

Bewertungsschlüssel

Note 1
0 %
Note 2
0 %
Note 3
0 %
Note 4
0 %
Note 5
0 %
Note 6
bis 0 %