Freiwillige Testung ab 07.05.

Bis zum 06. Mai 2022 besteht weiterhin die Testpflicht für Schüler*innen. Davon befreit sind geimpfte und genesene Schüler*innen.

 

Die verpflichtenden schulischen Selbsttestungen entfallen ab dem 07. Mai 2022.

 

Im Zeitraum vom 07. – 27. Mai 2022 muss einmal wöchentlich eine freiwillige schulische Selbsttestung angeboten werden. Die Teilnahme an der Testung ist freiwillig und erfolgt nach vorheriger erforderlicher Abstimmung mit den Eltern.

 

Die Eltern teilen schriftlich mit, ob ihr Kind getestet werden soll oder nicht.