Hygiene in der Schule mit Infektionsschutz
Hygiene in der Schule mit Infektionsschutz
Der Infektionsschutz legt den Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, berücksichtigt aber ebenfalls die Influenza und andere respiratorische Erkrankungen.
Von besonderer Bedeutung ist nach wie vor die Einhaltung von allgemeinen Hygienemaßnahmen wie gründliches Händewaschen und regelmäßiges Stoß- bzw. Querlüften.
Schüler*innen und Personal können zum Eigenschutz und Fremdschutz freiwillig eine Maske tragen.
Im Umgang mit Krankheitssymptomen gilt grundsätzlich: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben.
Aktuelle Regelungen:
- Eine Absonderungspflicht für positiv getestete Personen auf eine Infektion mit dem Coronavirus gibt es nicht mehr. Stattdessen wird positiv getesteten Personen empfohlen, sich freiwillig in Absonderung zu begeben, ihrer beruflichen Tätigkeit, soweit möglich, von der eigenen Wohnung aus nachzugehen und Kontakte zu anderen Personen auf ein nötiges Minimum zu reduzieren. Die Absonderungsempfehlung endet grundsätzlich nach Ablauf von fünf Tagen, wenn die betroffene Person innerhalb der vorangegangen 48 Stunden frei von Symptomen einer COVID-19-Erkrankung war, spätestens aber nach Ablauf von zehn Tagen.
- Positiv getestete Personen sind zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske verpflichtet. Dies gilt in geschlossenen Räumen, sofern sich darin Personen aufhalten, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, sowie außerhalb geschlossener Räume, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
- Im Bereich Schule gibt es aktuell keine Pflicht zur Durchführung von Selbsttests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
- Schüler*innen sowie pädagogisches und sonstiges schulisches Personal mit den Symptomen Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns (einzeln oder in Kombination miteinander auftretend) sollten bis zu einer symptomfreien Phase von mindestens einem Tag nicht zur Schule kommen und weder an Ganztags- noch an Ferienangeboten teilnehmen. Es sei denn, die Symptome sind durch eine andere, nicht infektiöse Erkrankung zu erklären
- Schüler*innen sowie pädagogisches und sonstiges schulisches Personal ohne Fieber, aber mit den Symptomen laufende Nase, verstopfte Nasenatmung, gelegentliches Husten, Halskratzen oder Räuspern können grundsätzlich zur Schule kommen. Voraussetzung ist, dass das Allgemeinbefinden nicht weiter eingeschränkt ist und die Person grundsätzlich arbeits- bzw. unterrichtsfähig ist. Darüber hinaus sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen besonders zu beachten und sollte möglichst eine qualifizierte Gesichtsmaske entsprechend den Vorgaben getragen werden.
Föritztal, 27.02.2023
– Die Schulleitung –