Corona Infos

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Corona, unseren Schulbetrieb betreffend.

Antrag auf Notbetreuung

Liebe Eltern,

anbei gibt es den Antrag auf Notbetreuung.

Anlage Notbetreuung

Wegfall der Testpflicht (Geimpfte & Genesene)

Liebe Eltern und Kollegium,

 

geimpfte/genesene Kolleginnen/Kollegen und genesene Schülerinnen/ Schüler (Nachweis vom Gesundheitsamt) sind von der Testpflicht befreit.

Jedoch wird seitens des Schulamtes eine einmalige wöchentliche Testung empfohlen.

Information des Gesundheitsamtes zu positiven Antigen-Schnelltests

Liebe Eltern,

anbei können sie das Informationsschreiben des Gesundheitsamtes zum Umgang bei einem positiven Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 einsehen.

Anlage Informationsschreiben

 

Organisation Abschlussprüfung in Coronazeiten

In der Anlage befinden sich die Hinweise zur Organisation der Abschlussprüfung 2020/21 vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport:

Anlage 1

Neuerung ab dem 12.4-24.4.2021

  • Die Allgemeinverfügung des Freistaates Thüringen ab dem 12. April 2021 bis zum 24. April 2021.

    Anlage 1

    Denken sie bitte gerade in den Klassen 1-4 daran, ihren Kindern mehrere Mund-Nasen- Bedeckungen: Schal, Stoffmaske, Alltagsmaske – unbedingt eng anliegend und gut sitzend – mit in die Schule zu schicken, denn sie müssten öfters gewechselt werden.

  • Teststrategie ab dem 12.04.2021

    Hinweise zu den freiwilligen Testungen von Schülerinnen und Schülern siehe folgende Anlage:

    Anlage 1

    Anlage 2 – (Klassenstufe 1-4)

    Falls Sie keinen Test wünschen, füllen Sie bitte die Widerspruchserklärung aus und schicken diese mit in die Schule (erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Schule). 

    Die Selbsttests werden dann immer montags und donnerstags in der 1. Stunde durchgeführt.

Distanzunterricht vom 21.4.-03.5.2021

Liebe Eltern,

 

die Kinder wechseln ab dem 21.04.2021 bis zum 03.05.21 wieder in das häusliche Lernen.

 

Lesen Sie dazu die aktuelle Allgemeinverfügung vom 19.04.2021.

 

Bei Bedarf stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Notbetreuung. Bitte wägen Sie sorgfältig ab, ob eine Betreuung notwendig ist, denn es ist in unser aller Interesse, dass die Inzidenzzahlen wieder sinken.

 

Eine Betreuung für Kinder der Primarstufe in Schwärzdorf kann von 6 – 15 Uhr erfolgen.

 

Ein Bus fährt vorbehaltlich gegen 13:30 Uhr. Die Teilnahme am Mittagessen klären Sie bitte mit der Schulküche Wolkenrasen.

 

Bleiben Sie gesund!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Yvonne Eschrich

  Schulleiterin

 

Anlage: Presseinformation des Landkreises Sonneberg vom 19.04.2021

Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personenverkehr

Zu den Regelungen bei der Schülerbeförderung während des eingeschränkten Präsenzunterrichts ab dem 22.02.2021 bzw. ab dem 01.03.2021, ist folgendes zu beachten.

Gemäß § 6 Absatz 1 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO besteht grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in geschlossenen Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs. Als MNB können selbst genähte oder selbst hergestellte Stoffmasken, Schals, Tücher, Hauben und Kopfmasken sowie sonstige Bedeckungen von Mund und Nase verwendet werden. Die MNB soll eng anliegen und gut sitzen.

Ergänzend haben gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 2 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr als Fahrgäste in geschlossenen Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs nach § 6 Absatz 1 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO, anstelle der MNB eine qualifizierte Gesichtsmaske zu verwenden.


Qualifizierte Gesichtsmasken im Sinne der 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO sind:

  1. medizinische Gesichtsmasken oder 
  2. Schutzmasken ohne Ausatemventil mit technisch höherwertigem Schutzstandard, insbesondere FFP2.

(19.02.2021)


Übersichtstabelle der Öffnungsschritte für den Schulbetrieb

für eine größere Darstellung anklicken(19.02.2021)

Nutzung der Thüringer-Schulcloud

Anleitung für die Anmeldung: bitte klicken

Video-Anleitung für Schüler/innen Klasse (5-10) zur Anmeldung in der Thüringer Schulcloud: bitte klicken

Video-Anleitung für Schüler/innen: die Aufgaben ansehen und Lösungen einreichen: bitte klicken

(bei Fragen: otto@meyerschule.de)

Erreichbarkeit unserer Schulsozialarbeiterin

Trotz Homeschooling ist unsere Schulsozialarbeiterin Frau Carmen Dorst, weiterhin für euch erreichbar.

Mail: c.dorst@sazzv.de      |       Tel.: 0151/46104918

Notbetreuung Primarstufe

Liebe Eltern,
folgende Informationen:

nach § 1 Abs. 2 der Allgemeinverfügung Nr. 15/2020 des Landkreises regelt der Landkreis Sonneberg im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt Südthüringen die Einzelheiten der Notbetreuung für
Schülerinnen und Schüler der Klasse 1-6. Hierzu wurde vereinbart, sich an den Regelungen aus dem Frühjahr 2020 zu orientieren und das Einvernehmen erteilt. Da die Regelungen im Frühjahr 2020 mehrfach weiterentwickelt wurden, sollte nun Bezug auf die „letzten“ Regelungen
genommen werden. Ich habe Ihnen die entsprechenden Schreiben angehangen:

1. Ausführende Hinweise zu den von der Notbetreuung in Schulen erfassten Kindern – vom 18. Mai 2020

Download

2. Schreiben von Frau Staatssekretärin Dr. Heesen vom 23. April 2020 – „Aktualisierung der Regelungen über die Notbetreuung…“

Download

Unter Nr. 1 finden Sie eine umfassende Beschreibung der zur Notbetreuung berechtigten Eltern unter Nr. 2 auch Hinweise zur Durchführung, Gruppengröße etc.

Das Landratsamt Sonneberg würde im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt Südthüringen eine Öffnung des Kreises der Anspruchsberechtigten begrüßen, wenn die Eltern überzeugend darlegen, dass eine anderweitige Betreuung trotz Bemühungen nicht gefunden werden konnte. Wir erachten diese Öffnung in Einzelfällen für notwendig, weil nun kurz vor dem Jahresende vielmals keine Urlaubs- oder Freistellungsansprüche mehr vorhanden sind und möchten unlösbaren Betreuungsproblemen vorbeugen. Über solche sollte aber dann NUR IM EINZELFALL entschieden werden, um das Gesamtziel der Allgemeinverfügung 15/2020 nicht zu gefährden.

Mit besten Grüßen, bleiben Sie gesund.

Musterformular Gruppe B - Antrag auf Notbetreuung in der Kindertagesbetreuung

Notbetreuung aufgrund der zu erwartenden Schulschließungen

Liebe Eltern,

hiermit Informieren wir Sie, dass die Notbetreuung aufgrund der Schulschließungen nur für systemrelevante Kinder zur Verfügung steht.

Die Prüfung über die Zulassung zur Notbetreuung erfolgt durch die Schulleitung.

Die Schüler können weiterhin die Busse mit ihren Fahrausweisen nutzen.

Allgemeine Infos