Schulanmeldungen für die Grundschule 2022/23

Liebe Eltern,

die Schulanmeldungen für das Schuljahr 2022/23 laufen erstmals nach einem veränderten Modus ab. Grundlage ist die Thür. Schulordnung § 119 Anmeldung zur Einschulung:

  1. Alle Kinder, die bis zum 1. August des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, sind bei der Grundschule ihres Schulbezirks, bei Bestehen eines gemeinsamen Schulbezirks nach § 14 Abs. 1 Satz 2 ThürSchulG an einer der zuständigen Grundschulen, anzumelden. Für die Anmeldung kann der Schulträger auch eine Gemeinschaftsschule vorsehen. Ein Kind, das am 30. Juni eines Jahres mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.
  2. In der Zeit vom 15. bis 30. April eines jeden Jahres gibt der Schulleiter Ort und Zeit der Anmeldung zum Schulbesuch für das übernächste Schuljahr bekannt. Die Bekanntmachung erfolgt durch den Schulträger in ortsüblicher Weise. 
  3. Die Eltern melden die Kinder in der Zeit vom 2. bis 10. Mai zum Schulbesuch für das übernächste Schuljahr an. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Die Eltern unterrichten den Schulleiter über eine offensichtliche oder vermutete Behinderung des Kindes.

 

Wir hoffen, dass die aktuelle Lage es zulässt und wir Sie zu einem Elternabend vor der Schulanmeldung einladen können, um Ihnen alles zu erklären und Ihre Fragen zu beantworten. Die Einladungen erhalten Sie über den Kindergarten/ die Kindertagesstätte.

Schulleiterin