Corona Infos
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Corona, unseren Schulbetrieb betreffend.
Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personenverkehr
Zu den Regelungen bei der Schülerbeförderung während des eingeschränkten Präsenzunterrichts ab dem 22.02.2021 bzw. ab dem 01.03.2021, ist folgendes zu beachten.
Gemäß § 6 Absatz 1 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO besteht grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in geschlossenen Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs. Als MNB können selbst genähte oder selbst hergestellte Stoffmasken, Schals, Tücher, Hauben und Kopfmasken sowie sonstige Bedeckungen von Mund und Nase verwendet werden. Die MNB soll eng anliegen und gut sitzen.
Ergänzend haben gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 2 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnV
Qualifizierte Gesichtsmasken im Sinne der 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnV
- medizinische Gesichtsmasken oder
- Schutzmasken ohne Ausatemventil mit technisch höherwertigem Schutzstandard, insbesondere FFP2.
(19.02.2021)
Testmobil an der Schule immer Montags 10.00 Uhr
Die testwilligen Schülerinnen und Schüler bringen bitte ihre Versicherungskarte mit.
Zudem müssen sie den Zettel für den Test von den Eltern unterschrieben mitbringen.
Weitere Regelungen ab dem 01.02.2021
(Homeschooling, Präsenzunterricht, Notbetreuung, Maskenpflicht)
Nutzung der Thüringer-Schulcloud
Anleitung für die Anmeldung: bitte klicken
Video-Anleitung für Schüler/innen Klasse (5-10) zur Anmeldung in der Thüringer Schulcloud: bitte klicken
Video-Anleitung für Schüler/innen: die Aufgaben ansehen und Lösungen einreichen: bitte klicken
(bei Fragen: otto@meyerschule.de)
Erreichbarkeit unserer Schulsozialarbeiterin
Trotz Homeschooling ist unsere Schulsozialarbeiterin Frau Carmen Dorst, weiterhin für euch erreichbar.
Mail: c.dorst@sazzv.de | Tel.: 0151/46104918
Notbetreuung Primarstufe
Liebe Eltern,
folgende Informationen:
nach § 1 Abs. 2 der Allgemeinverfügung Nr. 15/2020 des Landkreises regelt der Landkreis Sonneberg im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt Südthüringen die Einzelheiten der Notbetreuung für
Schülerinnen und Schüler der Klasse 1-6. Hierzu wurde vereinbart, sich an den Regelungen aus dem Frühjahr 2020 zu orientieren und das Einvernehmen erteilt. Da die Regelungen im Frühjahr 2020 mehrfach weiterentwickelt wurden, sollte nun Bezug auf die „letzten” Regelungen
genommen werden. Ich habe Ihnen die entsprechenden Schreiben angehangen:
1. Ausführende Hinweise zu den von der Notbetreuung in Schulen erfassten Kindern – vom 18. Mai 2020
2. Schreiben von Frau Staatssekretärin Dr. Heesen vom 23. April 2020 – „Aktualisierung der Regelungen über die Notbetreuung…”
Unter Nr. 1 finden Sie eine umfassende Beschreibung der zur Notbetreuung berechtigten Eltern unter Nr. 2 auch Hinweise zur Durchführung, Gruppengröße etc.
Das Landratsamt Sonneberg würde im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt Südthüringen eine Öffnung des Kreises der Anspruchsberechtigten begrüßen, wenn die Eltern überzeugend darlegen, dass eine anderweitige Betreuung trotz Bemühungen nicht gefunden werden konnte. Wir erachten diese Öffnung in Einzelfällen für notwendig, weil nun kurz vor dem Jahresende vielmals keine Urlaubs- oder Freistellungsansprüche mehr vorhanden sind und möchten unlösbaren Betreuungsproblemen vorbeugen. Über solche sollte aber dann NUR IM EINZELFALL entschieden werden, um das Gesamtziel der Allgemeinverfügung 15/2020 nicht zu gefährden.
Mit besten Grüßen, bleiben Sie gesund.
Musterformular Gruppe B - Antrag auf Notbetreuung in der Kindertagesbetreuung
Notbetreuung aufgrund der zu erwartenden Schulschließungen
Liebe Eltern,
hiermit Informieren wir Sie, dass die Notbetreuung aufgrund der Schulschließungen nur für systemrelevante Kinder zur Verfügung steht.
Die Prüfung über die Zulassung zur Notbetreuung erfolgt durch die Schulleitung.
Die Schüler können weiterhin die Busse mit ihren Fahrausweisen nutzen.